Gerne würden wir Ihnen an dieser Stelle analog unserer Philosophie Preise für unsere Dienstleistung benennen.
Finanzgerichtsverfahren sind aber nach dem Willen des Gesetzgebers zwingend, gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatergebührenverordnung (StBerGV), abzurechnen.
Dabei ist zunächst der Gegenstandswert (Wert des Interesses) zu ermitteln. Da die Ermittlung im Regelfall durch das Gericht erfolgt bzw. festgesetzt wird, erhalten unsere Mandanten vor Arbeitsaufnahme eine Kostenschätzung, in der wir uns bemühen, eine möglichst dem Sachverhalt nahe Preisauskunft zu erteilen.
Selbstverständlich prüfen wir grundsätzlich jeden finanzgerichtlichen Rechtsstreit zunächst auf seine Erfolgsaussichten hin.
Bei komplexen Verfahren behalten wir uns vor, die Klage gemeinsam mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Sehr gerne greifen wir dabei auf den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zurück.


